DSGVO KI: So setzen Sie Künstliche Intelligenz datenschutzkonform ein
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz stellt Unternehmen vor eine zentrale Herausforderung: Wie lässt sich DSGVO KI vereinbaren? Während KI-Systeme enorme Effizienzgewinne versprechen, verarbeiten sie oft personenbezogene Daten in großem Umfang. Der rechtliche Rahmen dafür ist komplex. Mit der DSGVO, dem neuen EU AI Act und branchenspezifischen Regelungen müssen Entscheider im Mittelstand mehrere Rechtsebenen gleichzeitig beachten.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Datenschutz Künstliche Intelligenz von Anfang an richtig umsetzen. Sie erfahren, welche konkreten Anforderungen gelten, wie Sie eine Auftragsverarbeitung KI korrekt gestalten und worauf es beim Einwilligungsmanagement ankommt. Mit unserer Praxis-Checkliste sind Sie bestens vorbereitet, um KI Compliance Deutschland rechtskonform zu gestalten.
Warum Datenschutz bei KI besonders wichtig ist
Künstliche Intelligenz unterscheidet sich fundamental von klassischer Software. KI-Systeme lernen aus Daten, erkennen Muster und treffen eigenständige Entscheidungen. Diese Eigenschaften machen sie einerseits so leistungsfähig. Andererseits entstehen dadurch spezifische Datenschutzrisiken, die bei herkömmlichen IT-Systemen nicht auftreten.
Die besonderen Risiken von KI-Systemen
KI-Anwendungen können unbeabsichtigt diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn die Trainingsdaten bereits Verzerrungen enthalten. Ein Bewerbungsfilter könnte beispielsweise systematisch bestimmte Personengruppen benachteiligen. Solche Risiken sind schwer zu erkennen, da die Entscheidungslogik von KI-Systemen oft nicht transparent ist.
Hinzu kommt die Frage der Datenspeicherung. Viele KI-Dienste, insbesondere cloudbasierte Lösungen, übertragen Daten an Server außerhalb der EU. Seit dem Schrems-II-Urteil ist der Datentransfer in die USA nur unter strengen Auflagen möglich. Unternehmen, die amerikanische KI-Dienste nutzen, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren.
Bei der Nutzung von KI-Diensten amerikanischer Anbieter prüfen Sie genau, wo die Datenverarbeitung stattfindet. Viele Anbieter bieten mittlerweile EU-Rechenzentren an, die DSGVO-Konformität erleichtern.
Vertrauensaufbau durch Transparenz
Datenschutzkonforme KI ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Wettbewerbsvorteil. Kunden und Geschäftspartner achten zunehmend darauf, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Wer transparent kommuniziert, welche KI-Systeme im Einsatz sind und wie diese funktionieren, baut Vertrauen auf. Besonders in sensiblen Branchen wie dem Gesundheitswesen oder bei rechtlichen Dienstleistungen ist dieses Vertrauen geschäftskritisch.
DSGVO-Grundlagen für KI-Anwendungen
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt selbstverständlich auch für KI-Systeme. Einige Regelungen haben dabei besondere Relevanz für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI benötigt eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO. Die wichtigsten Optionen sind:
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a): Die betroffene Person hat ausdrücklich zugestimmt. Bei KI-Systemen muss die Einwilligung informiert erfolgen, also mit Wissen um den KI-Einsatz.
- Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b): Die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich. Ein KI-Telefonassistent für Terminbuchungen kann hierunter fallen.
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f): Die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich. Hier ist eine sorgfältige Interessenabwägung notwendig.
Artikel 22: Automatisierte Einzelentscheidungen
Besonders relevant für KI ist Artikel 22 DSGVO. Er gibt Betroffenen das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt.
Lehnt ein KI-System beispielsweise automatisch einen Kreditantrag ab, muss der Antragsteller das Recht haben, die Entscheidung von einem Menschen überprüfen zu lassen. Vollautomatische Ablehnungen ohne menschliche Beteiligung sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Informationspflichten bei KI-Einsatz
Die DSGVO verpflichtet zur Transparenz. Betroffene müssen über den Einsatz von KI informiert werden. Konkret bedeutet das:
- Datenschutzerklärung anpassen: Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um Informationen zu eingesetzten KI-Systemen.
- Aussagekräftige Informationen: Erklären Sie die Logik der automatisierten Verarbeitung sowie deren Tragweite und Auswirkungen.
- Zeitpunkt der Information: Die Information muss vor oder bei der Datenerhebung erfolgen.
EU AI Act - Was kommt auf Unternehmen zu?
Mit dem EU AI Act tritt eine völlig neue Regulierungsebene für Künstliche Intelligenz in Kraft. Als weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz setzt es verbindliche Standards für Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union.
Der risikobasierte Ansatz
Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial in vier Kategorien. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen:
Unannehmbares Risiko (verboten) Bestimmte KI-Anwendungen sind vollständig verboten. Dazu gehören Social-Scoring-Systeme, manipulative Techniken, die Schwachstellen ausnutzen, und bestimmte Formen biometrischer Echtzeit-Identifizierung.
Hohes Risiko (streng reguliert) Diese Kategorie umfasst KI-Systeme in kritischen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung oder Strafverfolgung. Für sie gelten umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten.
Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) Hierunter fallen etwa Chatbots oder Deepfake-Generatoren. Die Hauptpflicht ist Transparenz: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Minimales Risiko (kaum reguliert) Die große Mehrheit der KI-Systeme fällt in diese Kategorie. Für Spamfilter, KI-gestützte Videospiele oder ähnliche Anwendungen gelten keine besonderen Auflagen.
Zeitplan und Umsetzung
Der EU AI Act ist bereits in Kraft getreten, die Übergangsfristen laufen jedoch gestaffelt:
| Frist | Was gilt ab dann? |
|---|---|
| Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken müssen eingestellt werden |
| August 2025 | Verpflichtungen für General Purpose AI gelten |
| August 2026 | Hochrisiko-Regelungen werden vollständig anwendbar |
| August 2027 | Regelungen für eingebettete KI in regulierten Produkten |
Für Unternehmen bedeutet das: Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung. Eine durchdachte KI-Strategie sollte die Compliance-Anforderungen von Anfang an berücksichtigen.
Auftragsverarbeitung (AVV) bei KI-Diensten
Wenn Sie KI-Dienste externer Anbieter nutzen, liegt in der Regel eine Auftragsverarbeitung vor. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO erforderlich.
Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
Eine Auftragsverarbeitung KI liegt vor, wenn:
- Ein externer Anbieter personenbezogene Daten für Sie verarbeitet
- Der Anbieter die Daten ausschließlich nach Ihren Weisungen verarbeitet
- Der Anbieter keine eigenen Zwecke mit den Daten verfolgt
Typische Beispiele:
- Cloud-basierte KI-Telefonassistenten, die Kundengespräche führen
- KI-gestützte Textanalyse von Kundenfeedback
- Automatisierte Dokumentenverarbeitung mit externen Diensten
Mindestinhalte des AVV
Ein rechtswirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag muss mindestens enthalten:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern
- Unterstützungspflichten bei Betroffenenrechten
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Auftragsende
Seriöse KI-Anbieter stellen standardmäßig einen AVV bereit. Prüfen Sie diesen sorgfältig, bevor Sie den Dienst nutzen. Achten Sie besonders auf die Regelungen zu Serverstandorten und Unterauftragsverarbeitern.
Besonderheiten bei KI-Anbietern
Bei KI-Diensten gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Training mit Kundendaten Manche Anbieter nutzen Kundendaten, um ihre KI-Modelle zu verbessern. Das geht über eine klassische Auftragsverarbeitung hinaus und erfordert eine eigene Rechtsgrundlage. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter Ihre Daten nicht für Trainingszwecke verwendet, sofern Sie das nicht ausdrücklich gestattet haben.
Drittlandtransfer Nutzt der Anbieter Server außerhalb der EU, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Standardvertragsklauseln allein reichen seit dem Schrems-II-Urteil nicht mehr aus. Prüfen Sie, ob der Anbieter ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung oder Pseudonymisierung implementiert hat.
Einwilligungsmanagement
Die Einwilligung ist eine zentrale Rechtsgrundlage für KI-gestützte Datenverarbeitung. Doch die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung sind hoch.
Anforderungen an eine wirksame Einwilligung
Eine DSGVO-konforme Einwilligung muss sein:
- Freiwillig: Keine Nachteile bei Ablehnung, keine Koppelung an andere Leistungen
- Informiert: Klare Information über den Zweck und die Art der Verarbeitung
- Bestimmt: Bezogen auf einen konkreten Verarbeitungszweck
- Eindeutig: Aktive Handlung erforderlich, keine vorangekreuzten Kästchen
- Widerrufbar: Jederzeit ohne Angabe von Gründen
KI-spezifische Informationspflichten
Bei KI-gestützter Datenverarbeitung müssen Sie zusätzlich informieren über:
- Die Tatsache, dass KI zum Einsatz kommt
- Die Funktionsweise der automatisierten Verarbeitung in verständlicher Form
- Die Tragweite und angestrebten Auswirkungen der Verarbeitung
- Bei automatisierten Entscheidungen: das Recht auf menschliche Überprüfung
Einwilligung in der Praxis
Beispiel Telefonassistent: Ruft ein Kunde bei Ihnen an und spricht mit einem KI-Telefonassistenten, muss er zu Beginn des Gesprächs darüber informiert werden. Eine bewährte Formulierung:
"Guten Tag, Sie sprechen mit dem automatischen Telefonassistenten von [Unternehmen]. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet und durch KI verarbeitet. Möchten Sie fortfahren oder mit einem Mitarbeiter verbunden werden?"
Bei schriftlicher Kommunikation wie Chatbots gilt dasselbe Prinzip. Der Nutzer muss erkennen können, dass er mit einer KI interagiert.
Datenspeicherung und Löschfristen
Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Bei KI-Anwendungen ist die Umsetzung dieses Grundsatzes besonders anspruchsvoll.
Das Problem der Datensparsamkeit
KI-Systeme arbeiten grundsätzlich besser, je mehr Daten ihnen zur Verfügung stehen. Das steht im Spannungsverhältnis zum DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Lösung liegt in einem durchdachten Konzept:
Trennung von Betrieb und Training Unterscheiden Sie zwischen Daten, die für den laufenden Betrieb benötigt werden, und Daten, die für das Training des KI-Modells genutzt werden. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.
Anonymisierung und Pseudonymisierung Wo möglich, anonymisieren Sie Daten vor dem Training. Anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO. Ist eine vollständige Anonymisierung nicht möglich, hilft Pseudonymisierung, das Risiko zu reduzieren.
Löschkonzept für KI-Daten
Ein vollständiges Löschkonzept umfasst:
| Datenart | Typische Löschfrist | Begründung |
|---|---|---|
| Gesprächsprotokolle | 30-90 Tage | Qualitätssicherung, Beschwerdebearbeitung |
| Transkriptionen | Sofort nach Verarbeitung | Zweckerfüllung |
| Analyseergebnisse | Je nach Vertragsverhältnis | Vertragserfüllung |
| Trainingsdaten | Anonymisierung oder Löschung nach Training | Zweckbindung |
Das Recht auf Löschung bei KI
Betroffene haben nach Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung ihrer Daten. Bei KI stellt sich die Frage: Was bedeutet das für bereits trainierte Modelle?
Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass eine vollständige Löschung aus trainierten Modellen technisch oft nicht möglich ist. Umso wichtiger ist es, von vornherein mit anonymisierten oder synthetischen Trainingsdaten zu arbeiten. Prüfen Sie bei Ihrem KI-Anbieter, wie er mit Löschanfragen umgeht.
Risikoklassifizierung nach EU AI Act
Die korrekte Einordnung Ihrer KI-Anwendung in die Risikoklassen des EU AI Act ist entscheidend für die Compliance. Eine Fehleinschätzung kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
Hochrisiko-KI erkennen
Der EU AI Act definiert Hochrisiko-KI über zwei Wege:
Weg 1: Produktsicherheitsvorschriften KI-Systeme, die in bereits regulierte Produkte integriert sind (Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeuge), gelten als Hochrisiko, wenn sie für die Sicherheit relevant sind.
Weg 2: Kritische Anwendungsbereiche KI-Systeme in bestimmten Bereichen gelten automatisch als Hochrisiko:
- Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
- Kritische Infrastruktur (Wasser, Gas, Strom)
- Bildung und Berufsausbildung
- Beschäftigung und Personalmanagement
- Zugang zu essenziellen Dienstleistungen (Kredite, Versicherungen)
- Strafverfolgung und Migration
- Justiz und demokratische Prozesse
Praktische Einordnung für den Mittelstand
Für typische KI-Anwendungen im Mittelstand gilt:
Meist minimales oder begrenztes Risiko:
- KI-Telefonassistenten für Terminbuchung
- Chatbots für allgemeine Kundenanfragen
- Textanalyse für Kundenfeedback
- Automatische E-Mail-Kategorisierung
Potenziell hohes Risiko:
- KI-gestützte Bewerberauswahl
- Automatische Kreditwürdigkeitsprüfung
- KI in medizinischen Diagnosen
Bei der Implementierung Ihrer KI-Lösung sollten Sie die Risikoklasse frühzeitig bestimmen. Das beeinflusst sowohl die Auswahl des Anbieters als auch die notwendigen internen Prozesse.
Pflichten bei Hochrisiko-KI
Fällt Ihre KI-Anwendung in die Hochrisiko-Kategorie, müssen Sie umfangreiche Pflichten erfüllen:
- Risikomanagementsystem implementieren
- Daten-Governance sicherstellen
- Technische Dokumentation erstellen
- Logging aller relevanten Vorgänge
- Transparenz gegenüber Nutzern
- Menschliche Aufsicht gewährleisten
- Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit nachweisen
Checkliste: DSGVO-konforme KI
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre KI-Nutzung den geltenden Datenschutzanforderungen entspricht.
Vor dem KI-Einsatz
- Verarbeitungszweck definiert: Klarer, dokumentierter Zweck für die KI-Nutzung
- Rechtsgrundlage identifiziert: Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei hohem Risiko durchgeführt
- Risikoklasse bestimmt: Einordnung nach EU AI Act vorgenommen
- Anbieterprüfung: AVV vorhanden, Serverstandorte geprüft
- Datenschutzbeauftragter informiert: Wenn vorhanden, eingebunden
Bei der Implementierung
- Datenschutzerklärung aktualisiert: KI-Einsatz dokumentiert
- Einwilligungsmechanismen eingerichtet: Wo erforderlich implementiert
- Informationspflichten erfüllt: Nutzer werden informiert
- Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen aktiv
- Löschkonzept erstellt: Fristen definiert, Prozesse etabliert
- Schulung durchgeführt: Mitarbeiter kennen die Regeln
Im laufenden Betrieb
- Betroffenenrechte gewährleistet: Auskunft, Berichtigung, Löschung möglich
- Protokollierung aktiv: Verarbeitungen werden dokumentiert
- Regelmäßige Überprüfung: Mindestens jährliche Compliance-Prüfung
- Menschliche Kontrolle: Bei automatisierten Entscheidungen gegeben
- Incident-Management: Prozess für Datenpannen etabliert
Diese Checkliste können Sie auch als PDF herunterladen und für Ihre interne Dokumentation verwenden. Besuchen Sie unseren Ressourcenbereich für weitere hilfreiche Materialien.
Branchenspezifische Anforderungen
Je nach Branche gelten zusätzliche Datenschutzanforderungen, die beim KI-Einsatz zu beachten sind.
Gesundheitswesen
Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen verarbeiten besonders sensible Daten. Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine der eng definierten Ausnahmen greift.
Für KI im Gesundheitswesen bedeutet das:
- Explizite Einwilligung meist erforderlich
- Höchste Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung
- Strenge Zugriffsbeschränkungen
- Besondere Dokumentationspflichten
Rechts- und Steuerberatung
Rechtsanwälte und Steuerberater unterliegen zusätzlich ihrer Berufsverschwiegenheit. Der Einsatz von KI-Systemen darf diese nicht gefährden. Besondere Vorsicht ist bei cloudbasierten Lösungen geboten, bei denen Dritte theoretisch Zugriff auf Mandantendaten erhalten könnten.
Finanz- und Versicherungsbranche
Versicherungen und Finanzdienstleister unterliegen zusätzlichen Regulierungen wie der BaFin-Aufsicht. Der Einsatz von KI in der Risikobewertung oder Schadensbearbeitung muss besonders sorgfältig dokumentiert werden. Automatisierte Entscheidungen über Versicherungsanträge fallen unter die strengen Anforderungen des Artikel 22 DSGVO.
Häufige Fragen
Ist die Nutzung von ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform möglich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Sie benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit OpenAI, müssen die Datenübermittlung in die USA absichern und dürfen keine hochsensiblen Daten eingeben. Die Business-Varianten bieten verbesserte Datenschutzoptionen. Wichtig: Mitarbeiter müssen geschult werden, welche Daten sie eingeben dürfen. Interne Richtlinien schaffen Klarheit und reduzieren Risiken.
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung für KI erforderlich?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist erforderlich, wenn die KI-Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Das gilt insbesondere bei systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte (Profiling), bei Verarbeitung besonderer Datenkategorien in großem Umfang und bei systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Können Kunden verlangen, dass ihre Daten aus einem bereits trainierten KI-Modell gelöscht werden?
Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO gilt grundsätzlich auch für KI. Die technische Umsetzung ist jedoch komplex. Bei den meisten KI-Modellen lassen sich einzelne Trainingsdaten nicht gezielt entfernen. Die Lösung: Arbeiten Sie von Anfang an mit anonymisierten Trainingsdaten. Für operative Daten wie Gesprächsprotokolle muss ein vollständiger Löschprozess implementiert sein.
Welche Dokumentation benötige ich für den DSGVO-konformen KI-Einsatz?
Für einen vollständigen Nachweis benötigen Sie: ein aktualisiertes Verarbeitungsverzeichnis mit Eintrag zur KI-Nutzung, den Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter, die Dokumentation der Rechtsgrundlage, gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Nachweise über Informationspflichten und Einwilligungen sowie ein dokumentiertes Löschkonzept. Bei Hochrisiko-KI kommen die erweiterten Dokumentationspflichten des EU AI Act hinzu.
Haftet mein Unternehmen, wenn die KI diskriminierende Entscheidungen trifft?
Ja, als Verwender eines KI-Systems tragen Sie die datenschutzrechtliche Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass automatisierte Entscheidungen nicht diskriminierend wirken. Prüfen Sie vor dem Einsatz, ob der Anbieter Bias-Tests durchgeführt hat. Implementieren Sie eine regelmäßige Überprüfung der KI-Entscheidungen und stellen Sie sicher, dass Betroffene eine menschliche Überprüfung verlangen können.
Nächste Schritte für Ihr Unternehmen
Die rechtskonforme Nutzung von KI erfordert sorgfältige Vorbereitung. Mit dem richtigen Ansatz lassen sich die Anforderungen jedoch gut erfüllen.
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bereits im Einsatz? Welche sind geplant? Ordnen Sie jede Anwendung in die Risikoklassen des EU AI Act ein.
Prüfen Sie Ihre Verträge: Haben Sie für alle externen KI-Dienste einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Sind die Regelungen zu Serverstandorten und Unterauftragsverarbeitern klar?
Etablieren Sie Prozesse: Von der Einwilligung über die Dokumentation bis zur Löschung braucht jeder Schritt einen definierten Ablauf.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Datenschutz funktioniert nur, wenn alle Beteiligten die Regeln kennen und verstehen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der datenschutzkonformen KI-Implementierung? Unsere Experten helfen Ihnen, Künstliche Intelligenz rechtssicher einzusetzen und gleichzeitig das volle Potenzial der Technologie zu nutzen.
Weiterführende Ressourcen:
- KI-Strategie entwickeln - Strategische Grundlagen für den KI-Einsatz
- KI-Implementierung - Praktische Umsetzung Schritt für Schritt
- KI für Arztpraxen - Branchenspezifische Lösungen für das Gesundheitswesen
- KI für Rechtsanwälte - Datenschutzkonforme KI in der Rechtspraxis
- KI für Versicherungen - Compliance in der Versicherungsbranche
Dieser Artikel wurde am 27. Januar 2026 veröffentlicht und stellt den aktuellen Rechtsstand dar. Da sich die Rechtslage, insbesondere durch die schrittweise Anwendbarkeit des EU AI Act, kontinuierlich weiterentwickelt, empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung der hier dargestellten Informationen.